Köln (ots) – Der Kölner Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, hat den umstrittenen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe als endgültige Abkehr von der Unantastbarkeit menschlichen Lebens und als Preisgabe der Menschenwürde kritisiert.

„Gleich einer Wanderdüne“ habe sei „ein Eingriff nach dem anderen“ erfolgt, „bis wir nun an einem Punkt angelangt sind, in dem man mit vollem Ernst meint, an einen lebenden, wenn auch kranken Menschen Hand anlegen zu können“, schreibt Meisner im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe vom 8. August 2012).

Er sieht die Bundesrepublik an einer „letzten Station“ angelangt, wohingegen hierzulande bisher „immer noch die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens bis zu seinem Tod“ gegolten habe.

„Für das Ende des menschlichen Lebens gilt das gleiche wie für seinen Beginn: Wir haben keine Verfügung darüber und dürfen sie uns auch nicht anmaßen – es sei denn um den Preis unserer menschlichen Würde“, so Meisner weiter.

Aktive Sterbehilfe dürfe es daher grundsätzlich nicht geben.

Abtreibung von entstehendem Leben ist auch nicht nach Gottes Willen. Sehen wir abgetriebene Babys im Himmel wieder?

Stattdessen fordert der 73-Jährige verstärkte Aufklärung über Schmerztherapie, Palliativmedizin und die Arbeit von Hospizen sowie eine intensivierte Sterbebegleitung.

„Der Mensch soll an der Hand des Menschen sterben, nicht aber durch seine Hand“, so Meisner. Dazu gehöre zweifellos auch eine effektive Schmerztherapie, „auch wenn dies unter Umständen das Leben des Patienten verkürzt“, so Meisner.