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Sterbehilfe. Selbstmord darf nicht als Dienstleistung angeboten werden

1. August 2012 Lesezeit: 1 Minute

Die in Osnabrück erscheinende „Neue OZ“ (E-Datum: 1. August 2012) schreibt in einem Kommentar zur Sterbehilfe:
„Osnabrück (ots) – Vermutlich werden es die Regierungsparteien in dieser Wahlperiode nicht mehr schaffen, ein Gesetz zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe auf den Weg zu bringen. Das ist sehr bedauerlich. Dabei hatten sich CDU/CSU und FDP bereits 2009 im Koalitionsvertrag geeinigt: Sie wollten „die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ unter Strafe stellen.

Es sollte nicht sein, dass jemand Schwerkranken die Hilfe zum Suizid als ganz normale Dienstleistung anbietet und Geschäfte damit macht.

Doch der Referentenentwurf aus dem Haus von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger führt nicht weiter und ist nicht praxistauglich. Er würde Trickserei erlauben und Missbrauch eine Hintertür öffnen.

Gern wird Sterbehilfe als Erlösung von menschlichem Leiden dargestellt, als gäbe es keine Alternativen. Doch wenn die Tötung auf Verlangen gesellschaftlich akzeptiert würde, hätte dies eine schädliche Wirkung, weil sie das gefährliche Signal aussenden würde, dass schwer krankes oder behindertes Leben weniger schützenswert sein könnte.

Die Empörung nicht nur von Ärzten belegt, dass die Abgeordneten noch viel diskutieren müssen. Und dass es nötig ist, den Entwurf nachzubessern. Sonst wird sich der Proteststurm so schnell nicht legen.

Denn Ärzte wollen keine Todeshelfer sein – und sie dürfen es auch nicht. Das verbietet ihnen schon die Berufsordnung.“

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