Berlin (ots) – Das Kabinett hat am Mittwoch, dem 13. März 2013, einen Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die innenpolitische Berichterstatterin Beatrix Philipp:

„Der Gesetzentwurf zur vertraulichen Geburt soll es zukünftig ermöglichen, dass Schwangere in Not ihr Kind unter ärztlicher Betreuung auf die Welt bringen können, ohne dass die Daten der Mutter offengelegt werden müssen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bis zum 16. Lebensjahr des Kindes die Daten der Mutter geheim bleiben. Danach hat das Kind das Recht, den beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftlichen Aufgaben verwahrten geschlossenen Umschlag mit seinem Herkunftsnachweis einzusehen. In Einzelfällen einer besonderen Gefährdungssituation der Kindesmutter kann auf ihren Wunsch hin ein Familiengericht allerdings auch nach dem 15. Geburtstag des Kindes die Daten der Mutter sperren.

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Mit dem Gesetzentwurf werden wir dem Schutz- und Geheimhaltungsbedürfnis der Frauen, aber auch dem großen psychischen Bedürfnis eines Kindes nach Kenntnis der eigenen Abstammung gerecht. Dies ist für die gesunde Identitätsentwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung.

Die Gewissheit, die eigene Identität über einen Zeitraum von 15 Jahren nicht offenlegen zu müssen, wird vielen Schwangeren in ihrer belastenden Situation den Weg in die Beratung erleichtern. Wir glauben, dass sich Frauen in Not durch ein besseres Beratungs- und Unterstützungsangebot auf eine vertrauliche Geburt einlassen können.

Daher sieht der Entwurf auch vor, dass die Hilfen für Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, weiter ausgebaut und besser bekannt gemacht werden, um mehr hilfebedürftige Frauen zu erreichen.

Die aktuelle Situation der anonymen Kindesabgabe über Babyklappen ist nicht zufriedenstellend. Es besteht ein dringender Bedarf an einer gesetzlichen Regelung, die das ungeborene Leben schützt und die medizinische Versorgung von Mutter und Kind bei der Geburt gewährleistet. Wenn die Ergebnisse einer vom Familienministerium in Auftrag gegebenen Evaluierung vorliegen, werden wir über die Zukunft von Babyklappen weiter nachdenken müssen. Bis dahin sind die Länder in der Pflicht, einheitliche Standards festzulegen, damit kein Missbrauch durch Babyklappen erfolgen kann. Es darf nicht wieder dazu kommen, dass Einrichtungen nicht wissen, wo die abgegebenen Kinder geblieben sind, wie dies die DJI-Studie 2011 zeigte.“