Köln (ots) – Die Malteser kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „aktiven Sterbehilfe“ scharf: „Der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens darf nicht zur Disposition gestellt werden.

Das haben auch die Verfasser des Grundgesetzes gemeint, wenn sie die Würde des Menschen für unantastbar erklärt haben. Es ist verheerend, wenn die Bundesregierung an diesem Eckpfeiler unserer Werteordnung rüttelt. In den Krankenhäusern, Einrichtungen und Diensten der Malteser hat der Wert des Lebens uneingeschränkt Gültigkeit. Statt über Euthanasie als profitables Geschäftsmodell sollte über Möglichkeiten der Förderung liebevoller, würdevoller und hochprofessioneller Palliativbehandlung nachgedacht werden,“ so Karl Prinz zu Löwenstein, Vorstand der Malteser in Deutschland.

Die Malteser betonen, dass es niemals ärztliche oder pflegerische Aufgabe sein kann, an Tötungshandlungen mitzuwirken. Dies müsse klar unter Strafe gestellt bleiben, erklärt Löwenstein mit Blick auf die Passagen im Gesetzesentwurf des Justizministeriums, wonach Ärzte in Ausnahmefällen die Sterbehilfe unterstützen können. Hospizarbeit und Palliativmedizin müssten weiter ausgebaut und gefördert werden.

„Es ist dringend notwendig, aktive Sterbehilfe in Deutschland weiterhin zu verbieten,“ so Löwenstein. Es spiele auch keine Rolle, ob dabei kommerzielle oder vermeintlich ideelle Interessen verfolgt werden. Die Malteser engagieren sich seit über 20 Jahren in der Hospiz- und Palliativbewegung und betreiben an über 70 Standorten ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen, in denen sich rund 2.600 Ehrenamtliche engagieren.

Redaktion „Keine Tricks, nur Jesus“: siehe vielleicht auch Kardinal Meisner: Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist “endgültige Abkehr von der Unantastbarkeit menschlichen Lebens”