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Unser Gott ist ein Gott der Freiheit. Religionsfreiheit und Artikel 4, Absatz 1 von unserem Grundgesetz

7. Februar 2013 Lesezeit: 1 Minute

Nicht wenige Menschen meinen, der Teufel sei anti-religiös und so im Sinne von Atheismus gegen jeglichen Glauben. Weit gefehlt. Der Teufel (einst als ebenso schöner wie mächtiger Engel von Gott erschaffen) flog in prähistorischen Zeiten aus der herrlich-paradiesischen Nähe zu Gott raus, weil er so selbstverliebt und arrogant wurde, daß er sich über Gott stellen wollte.

Rebellion vom Teufel gegenüber Gott

Seiner Rebellion gegenüber Gott schlossen sich seinerzeit 1/3 aller Engel an. Sie alle flogen aus dem Himmel raus.

In der Endzeit wird der Teufel (via dem Antichristen und dem Falschen Propheten) das Sagen auf der Erde haben. Und der Antichrist (vollkommen erfüllt und geführt vom Teufel in den letzten 3,5 Jahren der Endzeit; Offenbarung Kapitel 13) wird sich selber als Gott anbeten lassen (Menschen, die das nicht tun, werden hingerichtet; Offenbarung 13:15).
• Wie viele Atheisten wird der Antichrist in der Endzeit umbringen?

Kurz gesagt:

  • Gott gibt jedem Menschen seinen freien Willen.
    Der Teufel will bestimmen, was Menschen tun und denken.
  • Gott ist für Freiheit.
    Der Teufel ist für Diktatur und Unterdrückung.
  • Gott ist für Religionsfreiheit.
    Der Teufel will, daß alle ihn anbeten.

Grundgesetz gewährleistet unsere Freiheit


Bayerische Landesverfassung: „Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des Zweiten Weltkrieges geführt hat, (…) gibt sich das Bayerische Volk (…) nachstehende (…) Verfassung.“


In dem herrlichen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland werden Freiheit, Meinungsfreiheit und eben auch die Religionsfreiheit aller Menschen geregelt. Nach den verheerenden Erfahrungen mit der düster-dämonischen Nazi-Diktatur (1933 – 1945) gewährleistet das Grundgesetz den Menschen ihre von Gott gegebenen Rechte.

Beispiel: Artikel 4 Absatz 1 vom Grundgesetz: „die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind“.

Wir können glauben, was wir wollen. Der Staat darf sich da nicht einmischen, einen Glauben verbieten oder einen Glauben den Menschen aufzwingen. Herrliche Freiheit für jeden einzelnen.

Zu dieser Freiheit gehört nicht nur, daß wir glauben können, was wir wollen, sondern natürlich auch, daß wir nicht glauben müssen. Wer nicht an Gott glauben will, muß das nicht. Und das Grundgesetz gewährleistet, daß der Staat niemanden einen Glauben aufzwingen darf. Herrliche Freiheit für jeden einzelnen. So wie es sein soll.

Kurz gesagt:
Jeder Mensch entscheidet selber, was er glauben will.
Und wer nicht glauben will, hat durch das Grundgesetz die Gewähr, daß er das natürlich auch kann.

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• Die Taufe und die Religionsfreiheit

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